Gehölzschnitt und Baumfällung

Bäume und Sträucher schneiden gehört zu den wichtigsten Arbeiten im Garten. Es dient der Gesunheit und auch der Schönheit der Gewächse. Es gibt mehrere Gründe warum Bäume und Sträucher geschnitten werden:

  • Formieren: um schöne, dichte Hecken zu schaffen, z.B. Buchsbaum, Ilex, Hainbuche.
  • Gesundheit: kranke oder von Pilzen befallene Teile werden enfernt.
  • Wachstum steuern: Sommerschnitt bremst das Baumwachstum, Winterschnitt regt es an.
  • Pflanz- und Erziehungsschnitt: Gehölze ohne Ballen werden direkt nach dem Einpflanzen zurückgeschnitten, um das Gleichgewicht zwischen beschnittenen Wurzeln und obererdischen Teilen wiederherzustellen. Die Baumkrone wird geformt.
  • Erhaltungsschnitt: dient dazu, dass Gehölze ihre Wuchs- und Blühkraft beibehalten. Das alte Holz wird rausgeschnitten.
  • Verjüngungsschnitt: radikaler Rückschnitt der Sträucher. Es wird 30 bis 50 cm über dem Boden geschnitten. Wird bei Sträuchern, die an jährlich neuen Trieben blühen angewandt; wie Sommerflieder, Haselnüsse, Liguster und Heckenkirschen. Achtung! Bei folgenden Sträuchern darf man den Verjüngungsschnitt nicht anwenden: Koniferen, Goldregen, Zwergmispel oder Ginster.
  • Auslichtungsschnitt: es werden ganze schwache, kranke , abgestorbene oder zu dichte Triebe herausgeschnitten um mehr Licht in die Krone zu bringen. So wird auch für eine bessere Luftzufuhr gesorgt.
  • Fruchtschnitt: um die Fruchtqualität bei Obstbäumen zu steigern.

 

Vogelschutz. Gemäß § § 39 Bundesnaturschutzgesetz ist es vom 01. März bis zum 30. September verboten, Hecken, Bäume und Gebüsch zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören.

Gestattet sind:

  • schonende Form- und Pflegeschnitte an Hecken, Sträuchern und Bäumen
  • Abschneiden des Jahreszuwachses an Gehölzen unter Berücksichtigung der einheimischen Tierwelt
  • im Hausgarten dürfen das ganze Jahr hindurch Bäume gefällt werden, die nicht explizit unter Schutz stehen. Allerdings müssen Sie sich versichern, dass dieser Baum keine Horste oder Nester beheimatet; dann müssten Sie warten, bis sie nicht mehr bewohnt sind
  • bei Kronenbruch und Pilzbefall sollte man sofort reagieren und sich bei seiner Kommune (Untere Naturschutzbehörde) melden, um eventuell eine Sondergenehmigung einzuholen
  • auch wenn die Verkehrssicherheit auf dem Spiel steht (Gefahrenbaum durch Sturmschaden) sollte die Behörde kontaktiert werden